Wohngeld
Wohngeld können Sie grundsätzlich
- sowohl als Mieter:in als auch
- als Eigentümer:in einer Immobilie bekommen, in der sie selbst wohnen.
- Außerdem: Auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.
Wohngeld soll Sie finanziell unterstützen. Es ist als erste Hilfsmaßnahme vorgesehen, falls das Einkommen nicht mehr reicht, um angemessenen Wohnraum zu bezahlen.
Außerdem soll es Sie davor schützen, dass Sie andere Sozialleistungen brauchen. Eine sonst oft folgende Sozialleistung wäre z.B. das Bürgergeld (früher "Arbeitslosengeld II"). Wird das eigene Budget wegen gestiegener Preise für Strom und Heizung knapp, kann zuerst ein Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Nur wenn die Wohngeld-Zahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, hätten Sie dann stattdessen Anspruch auf Bürgergeld.
Wohngeld
Wohngeld ist eine Sozialleistung vom Staat.
Wer ein niedriges Einkommen hat, soll mit Wohngeld unterstützt werden, um seine Miete zahlen zu können bzw. bei einer eigenen Immobilie die Kredite tilgen zu können.
Für Anträge ist die Wohngeldstelle bei Ihrer Kommune Ihr Ansprechpartner. Bundesweit gültige Informationen hat das zuständige Ministerium zusammen gestellt. Auch einige Bundesländer bieten Übersichten und die notwendigen Formulare an einem zentralen Ort - für Nordrhein-Westfalen etwa hier.
In NRW kann Wohngeld Online bentragt werden. Die persönliche Abgabe führt aber oft zur schnelleren Bearbeitung, da fehlende Unterlagen direkt angefordert werden können.
Wohngeld ist für Menschen, die ihre Miete oder den Kredit für eine Immobilie nicht bezahlen können und
- zwar arbeiten gehen, aber nicht genug verdienen
- denen als Rentner:in oder Bewohner:in von Alten-Pflegeheimen das Geld fehlt
- die als Studierende keinen Anspruch auf BAfÖG haben oder dieses als Volldarlehen erhalten
- Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld sind
Falls etwas davon bei Ihnen der Fall ist, sollten Sie einen Antrag stellen.
Die Rechnung ist komplex: Es werden alle Personen im Haushalt mit deren Einkommen berücksichtigt. Auch die Höhe der Miete sowie das Preisniveau für Wohnraum in Ihrer Gemeinde spielen eine Rolle. Eine simple Einkommensschwelle gibt es daher nicht.
Wer wenig verdient und viel fürs Wohnen ausgibt, bekommt tendenziell am meisten Unterstützung. In teuren Großstädten gibt es darum oft am meisten Wohngeld.
Wohngeld wird meist für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum kann jedoch in wenigen Fällen auch kürzer oder länger sein. So soll in der aktuellen Energiepreiskrise im Einzelfall die Möglichkeit bestehen, auf 24 Monate zu verlängern
Wohngeld bezog sich bisher auf die Kaltmiete. Daran hat sich zum 1. Januar 2023 etwas geändert. Jetzt gibt es eine Pauschale pro Quadratmeter Wohnfläche für die Heizkosten. Auch die Haushaltsgröße spielt dabei eine Rolle.