Das Bürgergeld-Gesetz 2023 sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht
- bei Bedürftigkeit,
- bei grundsätzlicher Erwerbsfähigkeit,
- oft im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld
- Erreichbarkeit für das örtliche Jobcenter
Wichtig: Das Bürgergeld wird nur auf Antrag gezahlt.
Das Bürgergeld soll zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen und die Würde des Einzelnen achten. Es soll der nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt dienen. Es soll unkompliziert und also auch digital zugänglich sein.
Bürgergeld
Früher Hartz IV
| Regelsatz 2023 | Regelsatz 2024 |
Alleinstehend | 502 Euro | 563 Euro |
Jugendliche (15-18 Jahre) | 420 Euro | 471 Euro |
Kinder (7-14 Jahre) | 348 Euro | 390 Euro |
Kinder (bis 6 Jahre) | 318 Euro | 357 Euro |
Im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld dürfen Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben Die Wohnungskosten (Kosten der Unterkunft) werden also im ersten Jahr des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind. Das gilt auch für die Nebenkosten, jedoch nicht für die Heizkosten. Letztere müssen weiterhin immer angemessen sein.
Vermögen von bis zu 40.000 Euro wird geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet; das gilt nur im ersten Jahr des Leistungsbezugs (Karenzzeit).
Mit dieser Neuregelung im Rahmen des Bürgergeldes brauchen Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit in Not geraten sind, keine Sorge zu haben, sofort auf ihr erspartes Geld zurückgreifen zu müssen.
Hartz-IV-Bezieher wurden in der Vergangenheit mit Sanktionen belegt, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter hielten.
Diese Sanktionsregelungen standen schon seit längerem in der Kritik von Sozialverbänden.
Ganz abgeschafft werden die Sanktionen durch die Einführung des Bürgergeldes nicht. Das Prinzip des Förderns und Forderns gilt weiterhin.
Die Sanktionen wurden aber neu geordnet und neu geregelt.
Sanktionen werden jetzt wie folgt gehandhabt
10% 1 Monat
20% 2 Monate
30% 3 Monate