Satzung

zuletzt geändert 16.4.2023

Die Landesarbeitsgemeinschaft führt den Namen LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung in DIE LINKE. NRW. 

Ihr Geltungsbereich definiert sich über die Landesgrenzen Nordrhein-Westfalens. Als Zusammenschluss innerhalb der Partei DIE LINKE. NRW gilt sie im Rahmen der Landessatzung der Partei DIE LINKE. NRW.

Sitz der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherungist die Landesgeschäftsstelle der Partei DIE LINKE. NRW.

Mitglied kann werden, wer Mitglied der Partei DIE LINKE. ist oder mit ihr sympathisiert und nicht in einer mit der Partei DIE LINKE. konkurrierenden Partei oder Vereinigung angestellt, organisiert oder Mitglied ist.

Nichtmitglieder der Partei DIE LINKE. können gemäß S 5 der Bundessatzung der Partei DIE

LINKE. durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung als Gastmitglied alle Mitgliederrechte der Partei DIE LINKE. entsprechend der Bundessatzung der Partei DIE LINKE. gewährt werden.

Die LAG  Sanktionsfreie Mindestsicherung arbeitet auf der Grundlage der Programmatik und der Bundessatzung der Partei DIE LINKE. und im Rahmen der Beschlüsse ihrer oder übergeordneten Parteiorgane.

Die Mitgliedschaft in der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung endet:

durch schriftliche Erklärung des Mitglieds, durch Ausschluss, durch Tod

Das höchste beschlussfassende Organ der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung ist die

Mitgliederversammlung, die mindestens zweimal, und bei Bedarf und in Ausnahmefällen per

Videokonferenz sich zusammenfindet. Zu den Digitalen Mitgliederversammlungen kann auf Grund der Planung eine Anmeldung nötig sein.Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte einen Landesspecherlnnenrat, (kurz: LSpR) bestehend aus mindestens 6 gleichberechtigten Sprecherlnnnen. Die genaue Anzahl der Mitglieder des

Sprecherlnnenrates wird vor der Durchführung der Wahl durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Regelungen zur Gleichstellung und Geschlechterdemokratie in den SS 9 und 10 der Bundessatzung der Partei DIE LINKE. sind anzuwenden. Das Mandat wird auf zwei Jahre festgelegt.

Die Mitgliederversammlung wählt aus ihrer Mitte die Delegierten für die Landesparteitage, den Landesrat und zur Bundesdeligiertenversammlung der BAG Hartz IV für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode.

Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat mindestens 2 Wochen vorher schriftlich zu erfolgen. Die Einladung muss neben dem Ort und Termin auch die Tagesordnung enthalten. Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis zu einer Woche vor dem Stattfinden beim LSpR einzureichen.

Abwahlanträge sind bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung zu stellen und schriftlich zu begründen.

Die Einladung zur Sitzung des LSpR muss spätestens zwei Wochen vor dem Stattfinden über die Webseite der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung  öffentlich bekannt geben werden.

Zur Wahrung der Frist und der Satzung genügt die elektronische Versendung der Einladungen und Anträge. In begründeten Ausnahmefällen darf auf stattgegebenen Antrag auch postalisch eingeladen werden.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn frist-und formgerecht eingeladen wurde.

  1. Kontrolle und Entlastung des LSpR
  2. Beschlüsse über die Finanzen der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung
  3. Beschlüsse über die politische Jahresplanung und Schwerpunktsetzung der LAG sanktionsfreie Mindestsicherung
  4. Beschluss über die Satzung der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung
  5. Beschlüsse über die Einbringung und Mitwirkung in Bündnissen
  6. Beschluss über das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn frist-und formgerecht eingeladen wurde.

Die Sprecher* Innen vertreten die LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung in der Presse und im politischen Wirken nach außen.

Zur besseren Vernetzung und ordentlichen Nachweisführung über die Mitglieder der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung wird ein Mitglied des Vorstands mit den Aufgaben der Mitgliederbetreuung und Mitgliederverwaltung beauftragt.

Die zu führende Mitgliederdatei ist lediglich für Zwecke der Nachweisführung gegenüber der Landespartei, der Versendung von Einladungen und zur Information der Mitglieder der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte, außerhalb der benannten Aufgaben, ist nicht zulässig.

Der Landessprecherlnnenrat benennt aus seiner Mitte zwei Finanzverantwortliche die Belege auf Richtigkeit prüfen und zeichnungsberechtigt sind.

Zur Darstellung auf Seiten des Landesverbandes und in sozialen Netzwerken benennt der LSpR Zuständigkeiten und macht diese parteiöffentlich. Das Mandat im LSpR wird ehrenamtlich ausgeführt.

Organisation und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen

Vernetzung und Aufbau von örtlichen Strukturen in NRW Politische Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Beschlüsse der

Mitgliederversammlungen

Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand

Erstellen und Veröffentlichen von beschlossenen Protokollen

Erstellen und Führen eines E-Mail-Mitgliederverteilers

Organisation von Großveranstaltungen

durch schriftliche Niederlegung des Mandats durch Beendigung der Mitgliedschaft in der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung durch Abwahl mit Beendigung der Amtszeit durch Tod.

Für die Durchführung von Wahlen gelten die Bestimmungen der

Bundessatzung, die Landessatzung NRW und die Wahlordnung der Partei DIE LINKE. Für in dieser Satzung nicht geregelte Bereiche gilt die übergeordnete Satzung der Landespartei, und weiterer landesweiter Ordnungen. In Ausnahmefällen ist es auch möglich mit vorheriger Videokonferenz und anschließender Urnenwahl an vorher festgelegten Standorten oder per Briefwahl zu wählen.

Mitglieder der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung sind automatisch Mitglieder der BAG Sanktionsfreie Mindestsicherung in der Partei DIE LINKE.

Eine Zusammenarbeit mit der BAG Sanktionsfreie Mindestsicherung ist angestrebt, ebenso wie die Zusammenarbeit mit Bundestagsfraktion, dem Parteivorstand des Bundes und des Landes NRW.

Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung der LAG Sanktionsfreie Mindestsicherung mit einer satzungsändernden Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Sollte ein oder mehrere Punkte dieser Satzung unwirksam sein tritt automatisch die

Satzung der Partei DIE LINKE. in Kraft. DIE Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung zum 01.01.2018 in Kraft und alle früheren eventuell beschlossen Satzungen verlieren ihre Gültigkeit.

Punkt 5 und Punkt 9 geändert mit 2 Drittelmehrheitsbeschluss der

Mitgliederversammlung 6.11.2022

Punkt1 geändert 16.04.2023 mit einstimmigen Beschluss

Punkt 10 geändert nam 11.10.2023 auf Grundlage des Beschlusses der BAG Hartz IV jetzt 

BAG Sanktionsfreie Mindestsicherung